Presseamt der
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Die verbindlichen Termine des Sommersemesters 1998 werden in den ╗Amtlichen Mitteilungen der Universität Tübingen½ bekanntgemacht.
Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung bestimmt im Benehmen mit den Universitäten Beginn und Ende der Vorlesungszeiträume.
Allgemein gilt: Der Vorlesungszeitraum im Sommersemester und im Wintersemester beginnt an dem Montag des Monats April beziehungsweise Oktober, der dem 15. des Monats am nächsten liegt. Die Vorlesungszeit endet an dem Sonnabend, der im Sommersemester 13 und im Wintersemester 18 Wochen nach Vorlesungsbeginn liegt. Fällt der Ostermontag auf den 12. April oder später, so wird eine besondere Regelung getroffen.
Diese allgemeinen Grundsätze für den Beschluß der Semestertermine gelten für die Universität Tübingen vorbehaltlich für einzelne Semester notwendiger anderslautender Entscheidungen.
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